Eine so genannte Begünstigung besteht dann, wenn der Auszahlungsanspruch aus einem Bausparvertrag an einen Dritten abgegeben wird (z.B. durch Erbschaft). Die festgelegten Begünstigten erhalten dann nach der Zuteilung oder Kündigung die Bausparmittel ausbezahlt.
Baugeld Rechner
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