Zusätzlich zur Grundförderung erhalten Bauherren und Käufer von eigengenutzten Immobilien während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von 767,00 €. Voraussetzung dafür ist, das Ihr Kind im Förderzeitraum zum Haushalt gehört und entsprechend Kindergeld oder ein steuerlicher Kinderfreibetrag gewährt wird.
Wer sich ein Eigenheim anschafft und eine Baufinanzierung plant, muss eine Menge bedenken und berechnen. Unsere Baugeld Rechner helfen Ihnen bei der Kalkulation.