Finanzlexikon

 

Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Themen
Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Hier finden Sie alle Buchstaben von A bis Z.


 

 

 

Auszahlung


Die Auszahlung (Valutierung) des Darlehens kann in der Regel erst erfolgen, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Darlehen trotzdem vorher ausgezahlt werden, sofern Zahlung auf ein Notaranderkonto vereinbart wurde oder eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzungen vorliegt. In diesen Fällen trägt der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung der Darlehenssumme.

Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einer Summe, bei Neubauten entsprechend Baufortschritt (Bautenstand) in Teilbeträgen ausgezahlt. Grundlage für die Teilauszahlung kann die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sein oder individuelle Vereinbarungen zwischen Bauherrn und Bauträger.


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