Aufwendungen für Versicherungsfälle bilden den Aufwandsposten eines Versicherungsunternehmens. Hier handelt es sich um gezahlte und für Schadenzahlungen zurückgestellte Beträge für die im Geschäftsjahr eintretenden Versicherungsfälle, inklusive der Aufwendungen und abzüglich der Erträge aus der Schadenabwicklung von Versicherungsverträgen aus den Vorjahren.
"Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" sind Kosten für den Abschluss von Versicherungsverträgen und Inkasso sowie Bestandsverwaltung. Dazu addieren sich die Aufwendungen für die Durchführung der Rückversicherung und die Beitragsrückerstattung.
Verwaltungskosten für Kapitalanlagen, Abschreibungen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen stecken in den "Aufwendungen für Kapitalanlagen".
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