Finanzlexikon

 

Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Themen
Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Hier finden Sie alle Buchstaben von A bis Z.


 

 

 

Auflassung


Die Auflassung ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer eines Grundstücks über den Übergang des Eigentums (§ 925 BGB). Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet.

Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.


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