Anzeigepflicht bedeutet, dass nach dem Versicherungsvertragsgesetz der Versicherungsnehmer bei Abschluß eines Versicherungsvertrages sämtliche ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr durch die Versicherung erheblich sind, der Versicherung mitzuteilen hat.
Die Anzeigepflicht bezieht sich hier auf den derzeitigen Gesundheitszustand und somit auf die Mitteilung von aktuellen sowie zurückliegenden Krankheiten. Wenn Sie bei Vertragsabschluß gravierende Krankheiten nicht richtig angeben oder diese gar verschweigen, dann verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht.
Besonders umfangreich sind die Fragen des Versicherers auf den Antragsformularen für Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Krankenversicherungen.
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