Anteilscheine, auch Fondsanteile, Investmentanteile oder Investmentzertifikate genannt, bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel (eigentliche Urkunde) und Bogen (mit numerierten Ertragsscheinen, die zum Erhalt der Ausschüttung berechtigen und einem Erneuerungsschein zum Bezug eines neuen Bogens). Sie werden ohne Nennwert aber mit Bezeichnung der Stückzahl ausgegeben.
Der Anteilschein ist das Wertpapier, welches einen Anteil am Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verbrieft. Aus dem Kurswert des Fondsvermögen ist der Wert des Anteils zu bemessen (je nachdem zuzüglich Bezugsrechten, ausstehender Forderungen o.ä., geteilt durch die Summe der Anteilscheine).
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