Das "Altersvorsorge-Sondervermögen" wird im 3. Finanzmarktförderungsgesetz der privaten Altersvorsorge geregelt, die es ermöglicht, durch Anlage in besondere Investmentfonds Alterssicherung zu betreiben.
AS-Fonds unterliegen speziellen Anlagevorschriften: Innerhalb festgelegter Grenzen dürfen AS-Fonds in die drei Kategorien Aktien, Rentenpapiere und Immobilien investieren. Ziel ist ein ausgewogenes Portfolio, in dem sicherheitsorientierte Investments mit renditestarken Anlagen kombiniert werden.
Im Einzelnen dürfen AS-Fonds u.a. - nicht weniger als 51 % in Substanzwerten anlegen, - nicht weniger als 21 % und nicht mehr als 75 % des Fondsvermögen in Aktienwerte investieren, - maximal 30 % des Fondsvermögen in Immobilienfonds oder direkt in Immobilien anlegen, -ein Währungsrisiko von maximal 30 % eingehen und -derivative Finanzinstrumente ausschliesslich zur Absicherung einsetzen. Gleichzeitig müssen Spar-/Auszahlpläne und Vermögensumschichtungen bereits vor dem Erreichen des Pensionsalters, in jedem Fall spätestens nach ¾ der Laufzeit, möglich sein.
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