Aktienmarkt
Der Aktienmarkt ist die Bezeichnung für alle Organisationsformen des börslichen und außerbörslichen Aktienhandels (Parketthandel, Telefonhandel, Computerhandelssystem XETRA oder privatorganisierte Online-Portale).
Unter börslichem Handel versteht man den An- und Verkauf von Wertpapieren an amtlich zugelassenen Börsen öffentlich-rechtlichen Charakters: In Deutschland sind dies die Deutsche Börse AG in Frankfurt sowie die verschiedenen Regionalbörsen. Auch die Preisfeststellung durch die Frankfurter Wertpapierbörse bzw. die Regionalbörsen unterliegen dem öffentlich-rechtlichen Status.
Beim Amtlichen Markt, an dem die größten Unternehmenswerte - also Firmen mit hoher Marktkapitalisierung und hohem Umsatz - mit strengen Auflagen gehandelt werden, übernehmen amtliche Makler die Preisfeststellung.
Für den Geregelten Markt des börslichen Handels dagegen, an dem erleichterte Zulassungsbedingungen und weniger strenge Publizitätsvorschriften gelten, übernehmen dies besonders von der Börse beauftragte freie Makler nach den Regeln der amtlichen Kursfeststellung. Sowohl Unternehmen aus dem Geregelten als auch Amtlichen Markt können sich entsprechend den geltenden Bestimmungen für die seit dem 24. März 2003 bestehenden neuen Aktienmarktsegmente Prime als auch General Standard bewerben.
Außerbörslicher Handel dagegen ist privatwirtschaftlich organisiert und ermöglicht einen Handel auch außerhalb der offiziellen Börsenzeiten. Zudem werden hier insbesondere die nicht am Amtlichen und Geregelten Markt zugelassenen Aktienwerte notiert (Freiverkehr).