Der Begriff Aquivalenzprinzip bezeichnet das Verhältnis zwischen den Prämienzahlungen der Versicherten und den Ausgaben der Versicherungsgesellschaften angesichts eintretender Versicherungsfälle. Einnahmen in Form von gezahlten Versicherungsbeiträgen und Ausgaben der Versicherer müssen im Rahmen der Individualversicherung ausgeglichen sein. Das Äquivalenzprinzip ist u. a. für die Beitragskalkulation von Bedeutung.
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