Abteilung I - III des Grundbuches
Das Grundbuch unterteilt sich in drei Abteilungen:
1. Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse
2. Abteilung II verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks
3. Abteilung III beinhaltet alle Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist.