Absetzung für Abnutzung (AfA)
AfA ist der steuerrechtliche Begriff für die Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer.
Der Steuerpflichtige kann die AfA als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Einkommenssteuerermittlung ansetzen.
Siehe dazu auch Abschreibung.