Finanzlexikon

Hier finden Sie die Erläuterung der wichtigsten Begriffe rund um die Themen Finanzierung, Geldanlange und Versicherung.

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Vergleiche


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Absetzung für Abnutzung (AfA)


AfA ist der steuerrechtliche Begriff für die Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer.

Der Steuerpflichtige kann die AfA als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Einkommenssteuerermittlung ansetzen.

Siehe dazu auch Abschreibung.