Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist ein einheitlicher Steuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), der ab Januar 2009 für Zinsen, Dividenden sowie Erlöse aus Wertpapierverkäufen gilt. Der jeweilige Betrag wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt.
Die Abgeltungssteuer löst die Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren ab.
Alle Wertpapiere und Geldanlagen, die ab 2009 erworben werden, unterliegen dieser neuen Steuerpflicht. Dabei gilt: je höher der persönliche Steuersatz, desto größer die Ersparnis. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25%, können Sie sich die zuviel entrichteten Beträge über die Steuererklärung gutschreiben lassen.