Per Mausklick pleite

Pleite dank Schufa?

Ist das wirklich möglich?

Eine Petentin beabsichtigte im September 1998 für ihre neu gegründete Firma einen Pkw zu leasen. Ein entsprechender Vertrag kam jedoch nicht zustande, da ihr vom Autohaus vorgehalten wurde, bei der SCHUFA "gespeichert" zu sein. Sie fiel aus allen Wolken.

Was war geschehen? Gegen die Petentin wurde im März 1998 ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet, das jedoch im April wieder eingestellt wurde. Im zuständigen Amtsgericht war sie im März ordnungsgemäß mit den Daten aus diesem Verfahren im System MEGA gespeichert worden. Dort wird ein automatisches Vollstreckungsregister geführt, das sich in zwei Unterregister unterteilt: eines für Verfahren, in denen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wird (M1), und eines für sonstige Vollstreckungssachen (M2). Um den Bearbeitern die Eingabe zu erleichtern, sieht MEGA ein Verfahrensregister mit sämtlichen Vollstreckungsverfahren vor. Dadurch können Grunddaten, die bereits einmal eingegeben wurden, für ein weiteres Verfahren automatisch übernommen werden.

Im April 1998 beabsichtigte eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts, das Datum der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in einen Datensatz zu einem Namensvetter der Petentin einzugeben. Aus Unachtsamkeit erzeugte sie jedoch anstatt dessen einen Schuldnerverzeichniseintrag zu der Petentin. Durch die in diesem Bereich nicht ausgereifte Technik im Verfahren MEGA wurde ihr die Falscheingabe wesentlich "erleichtert". Über den Namen als Suchmodus kam man nämlich in das oben erwähnte Verfahrensgesamtregister, in dem auch der Name der Petentin mit dem Aktenzeichen aus dem Zwangsvollstreckungsverfahren aufgeführt war. Versehentlich rutschte die Mitarbeiterin mit dem Cursor auf die Zeile mit dem Namen der Petentin und klickte ihn an. Auf der nächsten Maske erschienen die Personengrunddaten, die jedoch von der Mitarbeiterin des Amtsgerichts nicht mehr abgeglichen wurden. Sie klickte sofort zur nächsten Maske weiter, in der das Datum der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingegeben wird. Diese Maske legt sich über die vorherige Maske, so dass die Grunddaten dann nicht mehr sichtbar sind.

Aber ein Fehler kommt selten allein. Einige Tage nach dem Versand der Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis rief eine Mitarbeiterin eines der Abnehmer an, weil sie sich über das untypische Aktenzeichen und das fehlende Geburtsdatum zu dem Eintrag der Petentin gewundert hatte. Die Mitarbeiterin bemerkte ihren Eingabefehler und wollte diesen umgehend beseitigen. Daher griff sie kurzerhand zum Telefonhörer und meldete die Löschung der Petentin aus dem Schuldnerverzeichnis an die Abnehmer der Abdrucke weiter. Dabei ließ sie die Vorschriften der Schuldnerverzeichnisverordnung, die eine schriftliche Löschungsmitteilung zwingend vorsieht, unberücksichtigt. Ein Abnehmer reagierte offensichtlich nicht auf die telefonische Löschung und wartete eine schriftliche Mitteilung ab, so dass die Petentin bis September 1998 weiterhin bei der SCHUFA gespeichert war. Quelle: Datenschutzbeauftragter des Landes Berlin

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