
"Ein Klaus Müller, geb. am 4.4.1944 (Angaben geändert), teilte mit, er sei "General director of board europe" eines großen amerikanischen Konzerns. Bei einer Bank habe er eine private Baufinanzierung vornehmen lassen wollen; zur Kreditabsicherung sei die Beleihung eines bisher unbelasteten Grundstücks vorgesehen gewesen. Wegen eines Suchvermerks bei der Schufa in Höhe von 8.000,00 € sei es dann nicht zum Vertragsabschluß gekommen.
Dieser Suchvermerk habe sich aber offensichtlich auf einen anderen Klaus Müller, geb. am 4.4.1944, bezogen. Die Konsequenzen der negativen Schufa-Eintragungen seien gravierend gewesen: Das Girokonto wurde sofort gekündigt, ein ausgestellter Scheck sei dadurch geplatzt - und wurde in der Schufa-Datei gespeichert. Beauftragte Handwerker seien von der Bank über die vermeintlichen Außenstände unterrichtet worden. Ein Gerichtsvollzieher habe schon vor der Tür gestanden und eine Forderung über 4.000,00 € eines Klaus Müller aus Stuttgart aus dem Jahr 1987 eintreiben wollen. Durch die "Falschauskunft" der Schufa sei ihm ein Schaden von 100.000,00 € entstanden. Er befürchte, wegen dieser Unregelmäßigkeiten Probleme mit seinem Konzern zu bekommen.
Tatsächlich kam es aufgrund der Schufa-Eintragung zum Abbruch von mehreren Geschäftsbeziehungen. Eine erste Prüfung der Schufa ergab, dass die per Suchvermerk ausgeschriebene Person mit dem Petenten Klaus Müller nicht identisch sein dürfte, was zu einem Vermerk im Schufa-System führte, der auf die Verwechslungsgefahr hinwies. Von Seiten der Schufa wurde in diesem Zusammenhang auf die Pflicht aller Schufa-Vertragspartner hingewiesen, sich eindeutig über die Identität der Kreditsuchenden zu vergewissern.
..."Der Fall bekam eine völlig neue Wendung, als mir die Schufa mitteilte, inzwischen hätte sie Erkenntnisse, dass es sich bei der Wohnadresse des Herrn Müller um eine Entlassadresse aus einer Vollzugsanstalt handele. Weitere Recherchen ergaben, dass alle vier getrennt geführten Schufa-Datensätze einem einzigen, d.h. dem Petenten Herrn Müller zuzuordnen seien, der wegen Betrügereien schon mehrfach inhaftiert gewesen sei."
Quelle: Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen 1995/1996 



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