Einmal Handyrechnung nicht gezahlt - kein Kredit ...
Der Kreditantrag einer Bankkundin wurde bei mehreren Banken immer wieder unter Hinweis auf eine negative SCHUFA-Auskunft abgelehnt, obwohl die betreffende Forderung längst bezahlt war.
Die Betroffene hatte die Monatsrechnung eines Mobilfunkbetreibers in Höhe von ca. 100,00 € erst mit Verspätung bezahlt. Vorher sollte nämlich erst einmal familienintern geklärt werden, wer überhaupt mit Mutters Handy so viel telefoniert hatte.
Inzwischen hatte der Netzbetreiber das Vertragsverhältnis gekündigt und diese Tatsache der SCHUFA mitgeteilt. Auch die später erfolgte Bezahlung wurde bei der SCHUFA per so genanntem Erledigungsvermerk erfasst.
Nach den SCHUFA-Regelungen bleibt ein solcher Datensatz aber für drei Jahre gespeichert. So hatte die verspätete Zahlung eines geringen Betrages für die Dauer von drei Jahren den Verlust der Kreditwürdigkeit dieser Person zur Folge.
Dieser Fall wirft die Frage auf, ob es hinnehmbar ist, dass derartige Peanuts über den Umweg der SCHUFA den Verlust der Kreditwürdigkeit eines Menschen für drei Jahre zur Konsequenz haben dürfen.
Quelle: Bericht des Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin
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