Schufa - welche Daten speichert die Schufa?

Schufa Daten - welche Daten werden gespeichert?
Sobald Sie eine Kreditanfrage stellen, werden Ihre Daten an die Schufa oder ein ähnliches Institut weiter geleitet ...

Woher kommen diese Daten?
Wenn Sie ein neues Girokonto eröffnen, einen Ratenkredit aufnehmen oder einen PKW leasen, dann müssen Sie die so genannte SCHUFA-Klausel unterschreiben. Durch diese Klausel willigen Sie zur Auskunft und Weitergabe Ihrer Daten an die SCHUFA ein. Das heißt, die SCHUFA erhält Auskünfte von Ihrem Vertragspartner und dieser von der SCHUFA über Sie. 

Was meldet der Vertragspartner? Welche Daten speichert die SCHUFA?
Zwischen Vertragspartner (Bank, Mobilfunkanbieter) und SCHUFA wird ein Vertrag geschlossen, in dem das A-Verfahren oder das B-Verfahren vereinbart wird. Das A-Verfahren berechtigt zur uneingeschränkten Auskunft und verpflichtet den Vertragspartner zur uneingeschränkten Meldung. Das B-Verfahren berechtigt dazu, Auskünfte zu erhalten, die ausschließlich Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten beinhalten und verpflichtet auch nur zu Meldungen hierüber.
Außerdem holt sich die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, dem Bundesanzeiger und erfährt so unter anderem von eidesstattlichen Versicherungen und Privat-Konkursen.

Personenbezogene Daten

  • Name, Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) sowie vorh. Anschriften
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Finanzdaten
  • Eröffnung von Girokonten, Kreditkartenverträge
  • Ratenkredite, Teilzahlungskredite, Autokredite bis zur Höhe von 250.000 Euro
  • Hypothekendarlehen (Antrag, Nichtzustandekommen, Aufstockung ...)
  • Handy-Verträge (je nach Anbieter)
  • Mobilien-Leasingverträge / Mietkaufverträge bis zur Höhe von 250.000 Euro
  • Bürgschaften
  • Vertragsabwicklung
  • Einziehung einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber
  • Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
  • Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung

Negativ-Merkmale

  • negatives Zahlungsverhalten (Verzug etc.)
  • geplatzte Schecks, Kartenmissbrauch
  • Mahnverfahren
  • Vollstreckungsbescheide
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung
  • Privat-Konkurse
  • Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften

Nicht gespeichert werden private Daten wie Vermögensverhältnisse, Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und Familienstand.
Aus all diesen Informationen ermittelt die SCHUFA Ihren Score.

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