SCHUFA - welche Daten speichert die SCHUFA?

Schufa Daten - welche Daten werden gespeichert?

Sobald Sie eine Kreditanfrage stellen, werden Ihre personenbezogenen Daten wie zum Beispiel Name, Anschrift und weitere Daten an die SCHUFA oder ein ähnliches Institut weiter geleitet. Wir verraten Ihnen welche Daten die SCHUFA abspeichert.

 

Welche Daten speichert die SCHUFA?

Wenn Sie ein neues Girokonto eröffnen, einen Ratenkredit aufnehmen oder einen PKW leasen, dann müssen Sie die so genannte SCHUFA-Klausel unterschreiben. Durch diese Klausel willigen Sie zur Auskunft und Weitergabe Ihrer Daten an die SCHUFA ein. Das heißt, die SCHUFA erhält Auskünfte von Ihrem Vertragspartner und dieser von der SCHUFA über Sie. 

Was meldet der Vertragspartner? Welche Daten speichert die SCHUFA?
Zwischen Vertragspartner (Bank, Mobilfunkanbieter) und SCHUFA wird ein Vertrag geschlossen, in dem das A-Verfahren oder das B-Verfahren vereinbart wird. Das A-Verfahren berechtigt zur uneingeschränkten Auskunft und verpflichtet den Vertragspartner zur uneingeschränkten Meldung. Das B-Verfahren berechtigt dazu, Auskünfte zu erhalten, die ausschließlich Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten beinhalten und verpflichtet auch nur zu Meldungen hierüber.
Außerdem holt sich die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, dem Bundesanzeiger und erfährt so unter anderem von eidesstattlichen Versicherungen und Privat-Konkursen.

Personenbezogene Daten

  • Name, Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) sowie vorh. Anschriften
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Finanzdaten
  • Eröffnung von Girokonten, Kreditkartenverträge
  • Ratenkredite, Teilzahlungskredite, Autokredite bis zur Höhe von 250.000 Euro
  • Hypothekendarlehen (Antrag, Nichtzustandekommen, Aufstockung ...)
  • Handy-Verträge (je nach Anbieter)
  • Mobilien-Leasingverträge / Mietkaufverträge bis zur Höhe von 250.000 Euro
  • Bürgschaften
  • Vertragsabwicklung

Negativ-Merkmale

  • negatives Zahlungsverhalten (Verzug etc.)
  • geplatzte Schecks, Kartenmissbrauch
  • Mahnverfahren
  • Vollstreckungsbescheide
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung
  • Privat-Konkurse
  • Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften
  • Einziehung einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber
  • Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
  • Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung

Die SCHUFA  speichert keine Daten wie Vermögensverhältnisse, Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und Familienstand.
Aus all diesen Informationen ermittelt die SCHUFA Ihren Score. Auf der weiteren Seite erhalten Sie alle Informationen dazu wann die SCHUFA Einträge wieder löscht.

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