Sondertilgung von Ratenkrediten

Sondertilgung von Ratenkrediten

Die Sondertilgung eines Ratenkredits ist bei vielen Banken jederzeit und in vielen Fällen kostenlos möglich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir sagen Ihnen, welche Bestimmungen vorgeschrieben sind, wie die genauen Kündigungsfristen aussehen und welche Gebühren die Banken berechnen dürfen.

Sondertilgung - was genau ist das?

Eine Sondertilgung ist eine vorzeitige unplanmäßige Zahlung im Rahmen eines Kreditvertrags. Laut §489a, Abs. 1, Satz 2 BGB steht Ihnen ein Kündigungsrecht unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte zu:

  • Sie haben beim Vertragsabschluss als natürliche Person gehandelt und nicht als juristische Person (z. B. für einen Verein, eine AG oder GmbH). 
  • Sie haben die Kreditsumme, die nicht für gewerbliche oder berufliche Zwecke bestimmt war, vor mindestens 6 Monaten erhalten.
  • Ihr Ratenkredit hat eine fest vereinbarte Laufzeit und ist nicht durch das Grundbuch besichert, wie es etwa bei einer Baufinanzierung der Fall ist.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie das Recht, die Kreditsumme mit einer Frist von 3 Monaten kostenfrei zu kündigen und zurückzuzahlen. Die Bank darf Ihnen für die Sondertilgung keine Entschädigungsgebühren oder Aufhebungsentgelte berechnen.

Die Sondertilgung der Gesamtsumme ist bei den meisten Anbietern ohne Schwierigkeiten durchführbar. Eine Teilrückzahlung des Ratenkredits muss dagegen in einigen Fällen extra mit der Bank vereinbart werden. Manche Kreditinstitute bieten auch überhaupt keine Teilrückzahlung an.

Kreditinstitute verlangen oft Bearbeitungsgebühren

In Ihrem abgeschlossenen Darlehensvertrag finden Sie in den Bedingungen jedoch meist eine Klausel, in welcher der Fall einer Kündigung geregelt wird. Hierbei wird in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die sich auf entweder 40 – 100 Euro plus 1 Prozent der Restschuld belaufen. Dementsprechend sollten Sie im Vorfeld immer genau ausrechnen, ob sich die vorzeitige Kündigung lohnt.

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