Restschuldversicherung: Fragen und Antworten

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Restschuldversicherung. Bitte klicken Sie einfach auf die Frage, um die Antwort zu erhalten.

1. Was ist eine Restschuldversicherung?

2. Was kann eine Restschuldversicherung?

3. Wie werden die Kosten verrechnet?

4. Brauche ich eine Restschuldversicherung?

5. Worauf muss ich außerdem achten?

 

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Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die oftmals zum Ratenkredit angeboten wird. Diese Versicherung zahlt, wenn Sie aufgrund von Krankheit, oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden, Ihre Raten für einen Kredit weiter. Eine Restschuldversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den Folgen eines finanziellen Engpasses. Damit Sie sich nicht auf Ihren Berater verlassen müssen, informieren wir Sie umfassend über das Produkt, dessen Nutzen und Kosten.

1. Was ist eine Restschuldversicherung?

Diese Risikoversicherung dient der Sicherung der Restschuld von Ratenkrediten, Baufinanzierungen etc.. Mit Fortschreiten der Laufzeit verringert sich die Versicherungssumme und passt sich damit permanent an die sinkende Restschuld an.
Die Laufzeit der Versicherung beträgt maximal 35 Jahre.

2. Was kann eine Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung hilft, die bei Tod oder Erwerbs- und Berufsunfähigkeit entstehenden finanziellen Engpässe zu schließen, indem sie die monatliche Kreditrate für Sie zahlt. Hierbei gibt es verschiedenste Arten der Restschuldversicherung, die sich neben dem Preis auch deutlich in der Leistung unterscheiden. Einige sichern nur den Todesfall ab, während andere bereits im Fall der Arbeitslosigkeit greifen. Hier gibt es verschiedenste Varianten, die Sie hinterfragen und in den Versicherungsbedingungen nachlesen sollten.

3. Wie werden die Kosten verrechnet?

Die Prämie wird bei einem Ratenkredit meist im voraus bei Abschluss des Darlehensvertrages bezahlt. Hierbei müssen die Kosten der Restschuldversicherung immer im Kreditvertrag mit angegeben werden. 
Ein Nachteil hieran ist, dass sie über den Kredit mitfinanziert wird und damit weitere Zinskosten verursacht.
Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen die Bank bei Abschluss des Kreditvertrages direkt eine Restschuldversicherung anbietet. Sie ist dann oftmals zu teuer. Vergleichen Sie, ob Sie bei einem anderen Anbieter den Kredit mit der Restschuldversicherung insgesamt günstiger erhalten können!

4. Brauche ich eine Restschuldversicherung?

Natürlich will Ihnen die Bank Restschuldversicherungen verkaufen. In manchen Fällen kann das auch durchaus Sinn machen.
Hier kommt es auf Ihre ganz individuelle Situation an. Sie müssen sich hierbei fragen, wer die Rate im Fall der Fälle zahlen wird. Ist das Risiko groß, in eine solche Situation zu kommen und wären die Folgen schwerwiegend? Wieviel ist Ihnen die Absicherung wert?
Bestehende Versicherungen können Sie ausreichend absichern, z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risiko-Lebensversicherung (für den Todesfall). Hier benötigen Sie keine zusätzliche Versicherung.

5. Worauf muss ich außerdem achten?

Zu einer guten Restschuldversicherung mit Berufsunfähigkeits-Schutz gehört das Recht, den Arzt zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit selbst bestimmen zu dürfen. Wichtig ist auch, ob sich diese auf exakt Ihren Beruf bezieht oder ob Ihnen zugemutet werden kann, einen ähnlichen Beruf auszuüben, den Ihre Krankheit zulassen würde.
Achten Sie auf das Kleingedruckte. Welche Unterlagen und Nachweise müssen erbracht werden? Sie müssen sicherstellen, dass nicht schon bei Abschluss der Versicherung eine Krankheit vorlag, die später zur Berufsunfähigkeit führt. Deshalb: Legen Sie schon vor der Vertragsunterzeichnung ärztliche Atteste vor. Dann ersparen Sie sich viel Ärger.
Ebenfalls sollten Sie darauf achten, ab wieviel Prozent Erwerbsunfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Schutz eintritt. Auf dieser Grundlage bemessen sich meist auch die monatlichen Kosten.
Eine Kombination mit einer Lebensversicherung wird oft angeboten aber in der Regel ist es sinnvoller diese beiden Versicherungen jeweils nach eigenen Kriterien auszusuchen und abzuschließen.