Fast immer wird der Wunsch nach einem Kredit abgelehnt, wenn Sie sich noch in der Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden. Auch wenn Sie weniger als 3 Jahre selbstständig sind, ist eine Kreditablehnung wahrscheinlich. Dass Sie kein Geld von der Bank bekommen, auch wenn Sie einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen, ist bei zu geringem Einkommen denkbar.
Negative Einträge bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt als SCHUFA, wirken sich ebenfalls nachteilig auf Ihren Kreditwunsch aus. Zu negativen SCHUFA Einträgen kommt es, wenn Ihnen schon einmal ein Kredit gekündigt wurde, Sie Zahlungsausfälle bei der Tilgung hatten oder es Einträge in öffentlichen Schuldner-Verzeichnissen über Sie gibt.
Für die Beantragung des Kredits müssen Sie aktuelle Kontoauszüge einreichen. Wenn hierauf Rücklastschriften oder Buchungen von Inkassounternehmen vermerkt sind, kommt es sehr wahrscheinlich zu einer Kreditablehnung. Und auch ein überzogener Dispokredit wird von Banken nicht gerne gesehen. Ihr Verschuldungsgrad wird als zu hoch eingeschätzt und der Kredit abgelehnt.
Immer wieder vergessen Kreditinteressenten, ihre laufenden Rahmenkredite und Leasingraten bei der Selbstauskunft anzugeben. Wenn die Bank über die SCHUFA von diesen oder ähnlichen finanzielle Verpflichtungen erfährt, sinkt die Chance auf den Kredit. In vielen Fällen überschreiten Antragsteller auch das von der Bank individuell geforderte Höchstalter – mit der Folge, dass der Kredit abgelehnt wird.