Negativen SCHUFA-Eintrag schneller wieder loswerden
Mit der neuen Regelung verdoppelt die SCHUFA den bisherigen Betrag von 1.000 auf 2.000 Euro und verlängert die Frist von 4 auf 6 Wochen. Verbraucher können negative Merkmale so einfacher aus ihrer Kredithistorie löschen lassen. Um die Löschung der negativen Einträge wirksam zu machen, müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden: „Die Forderung muss erstmals gemeldet, offen, ausreichend gemahnt, unbestritten und nicht tituliert sein“, so die SCHUFA.
Bessere Chancen für Verbraucher
Der zunehmende Internethandel, der Kauf auf Rechnung sowie das gesteigerte Interesse an Konsumkrediten führt häufig zur längerfristigen Verschlechterung der Bonität. Die gelockerte Regelung der SCHUFA bietet Verbrauchern jetzt eine nachhaltige Chance, ihre Kreditwürdigkeit beizubehalten oder zu verbessern. Damit setzt die SCHUFA ein verbraucherfreundliches Signal.
91 Prozent der Deutschen haben positive SCHUFA Merkmale
Die positiven SCHUFA Merkmale der Verbraucher überwiegen hierzulande allerdings deutlich. 91 Prozent der Deutschen Konsumenten haben eine positive SCHUFA Auskunft. Die SCHUFA Scores zeigen, dass die Deutschen ihren Kreditverbindlichkeiten nachkommen und gleichermaßen wirtschaftlich aktiv sind. Insgesamt werden 97,5 Prozent aller Ratenkredite in Deutschland ordnungsgemäß zurückgezahlt.
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