Die Erhöhung der Grundsteuer und ihre Folgen
Die Bebauung von Grundstücken und deren Eigentum wird in Deutschland mit der Grundsteuer auf Basis des sogenannten Grundsteuerhebesatzes B versteuert. Dieses Gesetz treibt gerade besonders die Bürger in Bendestorf, nahe Hamburg, auf die Straßen. Grund hierfür ist die Erhöhung der Grundsteuer um circa 39,3 Prozent. Immobilienbesitzer müssen seitdem statt 2.000 Euro im Jahr nun 2.786 Euro an die Kommunen abgeben. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, sind auch Grundeigentümer in Aachen, Görlitz, Flensburg und Passau empört über das Vorgehen der Politik und wollen sich mit der Erhöhung der Grundsteuer nicht abfinden. Denn diese macht sich nicht nur bei Immobilienbesitzern bemerkbar, sondern auch in den Mietnebenkosten. Auf Mieter kommen somit nicht nur steigende Mietpreiserhöhungen zu, sondern auch die Kosten für die Grundsteuer.
Gericht prüft Bewertungssystem der Grundsteuer
Wie sich Immobilienbesitzer gegen die Erhöhung der Grundsteuer wehren können, ist derzeit jedoch unklar. Die einzige Hoffnung vieler Steuerzahler liegt momentan beim Bundesverfassungsgericht (BVG), das die Rechtfertigung der Grundsteuererhöhung prüft. Seit über einem Jahr untersucht eine Arbeitsgruppe den Sachverhalt und wägt die Vor- und Nachteile der Grundsteuer ab. Seit April werden deshalb von den Finanzämtern die Grundsteuerbescheide nur unter Vorbehalt ausgestellt.
Die Grundsteuer – Einnahmequelle der Kommunen
Eine baldige Senkung der Grundsteuer wird es laut Thomas Beyerle, Chefanalyst der Immobilienfirma IVG, aber nicht geben. Immobilienbesitzer müssen vielmehr mit weiteren Erhöhungen rechnen. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer die einzige Einnahmequelle der Kommunen. Fast 20 Prozent der Einnahmen stammen aus dem Grundsteueraufkommen. Immobilienbesitzer müssen also zukünftig die Erhöhung der Grundsteuer mit in ihre Finanzierung einplanen, denn ein Entkommen oder sogar ein Boykott sind nicht möglich: Immobilien können nicht außer Land gebracht werden und Grundeigentümer sind somit das letzte Glied in der fiskalischen Kette.
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