Wohnriester für die private Altersvorsorge
Zum 1. Januar 2008 beschloss die Bundesregierung die private Altersvorsorge mit der Eigenheimrente, besser bekannt als Wohnriester, zu fördern. Damit wurden die bestehenden Vorsorge-Modelle Riester Rentenversicherungen, Riester Banksparpläne sowie Riester Fondssparpläne ergänzt. Wohnriester richtet sich an alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte, Arbeitslosengeld-Empfänger, Väter und Mütter in Elternzeit und Frührentner. Die staatliche Förderung hängt dabei nicht von einer Einkommensgrenze ab. Allen Sparern werden 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Beitrag berechnet, maximal sind 2.100 Euro förderfähig.
Bis zu 50.000 Euro Ersparnis mit Wohnriester
Grundsätzlich funktioniert ein Wohnriester Darlehen wie eine normale Baufinanzierung. Der große Vorteil sind die Zulagen und Steuervorteile, die der Kreditnehmer vom Staat erhält. Die Grundförderung beträgt jährlich 154 Euro. Zusätzlich erhalten Eltern für jedes bis 2008 geborene Kind eine Zulage von 185 Euro. Für später Geborene gibt es sogar 300 Euro. Riester-Sparer unter 25 Jahre dürfen sich zusätzlich über einmalig 200 Euro Förderung freuen. Laut Berechnungen der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ können Riester-Sparer durch staatliche Zulagen, Zinsersparnis und Steuervorteile rund 50.000 Euro einsparen.
Voraussetzungen und Bedingungen für Wohnriester
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Wohnriester ist der Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie nach 2007. Ebenfalls gefördert werden der Einkauf in ein Senioren- oder Pflegeheim und der Kauf von Genossenschaftsanteilen. Die Vermietung der geförderten Immobilie ist nur kurzfristig gestattet. Und auch der Verkauf des Riester-geförderten Eigenheims ist mit vielen Auflagen verbunden und kann im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.
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