Echtzins - Effektivzins - was ist das?Grundsätzlich wird der Echtzins berechnet wie der Effektivzinssatz - nach den Vorgaben der Berechnungsvorschriften der Preisangabenverordnung (PangV).
Aber der Echtzins hält sich nicht sklavisch an den Gesetzestext, sondern richtet sich nach den Begebenheiten des Marktes sowie den Vorgaben des Verbrauchers.
Bestes Beispiel für die Vorteile des Echtzinses ist die Berücksichtigung von Bearbeitungsgebühren bei variablen Darlehen.
Beim Effektivzins legt die Bank durch die Dauer des Kreditvertrages fest, auf welche Laufzeit die Bearbeitungsgebühren verteilt werden. Hier ist die Bank daran interessiert, die Laufzeit möglichst lang zu wählen, sodass die Bearbeitungsgebühr auf möglichst viele Jahre verteilt wird. Dies führt zu einem geringeren Effektivzins.
Der Echtzins wird jedoch nach der Laufzeitangabe des Verbrauchers berechnet. Wählt der Verbraucher "nur" eine Kreditlaufzeit von 12 Monaten, werden die Bearbeitungskosten auf ein Jahr verteilt. Bei 2% Bearbeitungsgebühr ergeben sich schnell 1,8% Unterschied zwischen Echtzins und Effektivzins der Bank.
Auch die Berücksichtigung von nicht in der PangV enthaltenen Gebühren (z.B. Gutachtergebühren bei Baufinanzierungen, Kontoführungsgebühren bei Kreditkonten etc.) sind bei der Echtzinsberechung vorgesehen.


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