EnergiewirtschaftsgesetzDas Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient dazu, eine möglichst sichere, verbraucherfreudliche, preisgünstige, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten. Doch nicht nur die Energieversorgungen, auch die Regelung zur Einspeisung von Energie in die jeweiligen Betreibernetzwerke sind in diesem Gesetz festgelegt. EnWG
Zum Seitenanfang Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)Das Gesetz für den Vorrang Erneubarer Energien ist im allgemeinen Sprachgebrauch als "Erneubare-Energien-Gesetz" (EEG) bekannt.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist es, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, deren Quellen sich selbst erneuern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll den Betreibern von geförderten Anlagen ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt werden. Gefördert werden Erzeugnisse aus: Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solarer Strahlungsenergie.
Zum Seitenanfang HeizungsanlagenverordnungDie Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) enthielt Bestimmungen zur Energieeinsparung und Vorschriften für Niedertemperaturkessel und Thermostatventile. Die Heizungsanlagen-Verordnung wurde am 1. Februar 2002 durch die Energieeinsparverordnung abgelöst.
Zum Seitenanfang HeizkesselwirkungsgradrichtlinieDiese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Geräten und Heizkesseln, deren Nennleistung gleich oder größer als 4 kW und gleich oder kleiner als 400 kW ist und die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Innerhalb dieser Verordnung werden u.a. folgende Bereiche thematisiert: Die Anwendungsbereiche, die Wirkungsgradanforderungen, die CE-Kennzeichnung, das Energieeffizienzzeichen und die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen. BaupgheizkesselV
Zum Seitenanfang StromeinspeisegesetzDieses Gesetz trat am 1. Januar 1991 in Kraft. Das Stromeinspeisegesetz regelte Abnahme und Vergütung von Strom, durch öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Vergütet wurde Strom, der aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse im Geltungsbereich dieses Gesetzes gewonnen wurde. Das Gesetz verpflichtete Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und zu vergüten, sofern dieser ihrem Versorgungsgebiet erzeugten wurde. Das Stromeinspeisungsgesetz wurde am 1. April 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ersetzt, als Novum wurde geothermisch erzeugte Energie mit einbezogen. Die Förderung wurde, neben einer grundsätzlichen Absenkung, auf kleinere Anlagen konzentriert. 2003/2004 wurde die Förderung der Photovoltaik, nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms, erneut angepasst.
Zum Seitenanfang WärmeschutzverordnungZiel der Wärmeschutzverordnung (WSchV) war die Minderung des Energieverbrauchs mittels baulicher Maßnahmen. Die Verordnung basierte auf dem EnEG. Im Jahre 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung durch die EnEV (Energieeinsparverordnung) abgelöst.
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