Wichtige Verordnungen und Fachbegriffe

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Baulicher Wärmeschutz

Wärmeschutz DIN 4108

Gerade in Hinblick auf die Anforderungen der KfW-Darlehen, sollte man sich über baulichen Wärmeschutz informieren.

Beim baulichen Wärmeschutz unterscheidet man zwei Varianten: winterlicher Wärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz.
Der Begriff winterlicher Wärmeschutz wird für zweierlei verwendet. Zum einen ist damit eine Baumaßnahme benannt, die dafür sorgt, dass bei kalter Witterung in Innenräumen kein Oberflächenkondensat entsteht. Des Weiteren werden Bauteilkonstruktionen als winterlicher Wärmeschutz bezeichnet, die dazu dienen, den Wärmeverlust eines Gebäudes so weit zu begrenzen, dass die von der EnEV vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden.

Der sommerliche Wärmeschutz dient zur Minderung der Innenraumwärme. Wichtig zu wissen ist hier, dass gemäß der EnEV Anlagen zur Klimaregulierung nach Möglichkeit keine Anwendung finden sollten.

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Biomasseverordnung

Am 18. August 2005 trat die 1. Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung in Kraft. Die Biomasseverordnung regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten („Energieträger aus Phyto- und Zoomasse“), welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind und welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse angewendet werden dürfen. Die Vergütungsregelung für Strom aus Biomasse ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) niedergelegt. Biomasseverordnung

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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Am 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Sie hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung ersetzt. Mit der EnEV ist bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel geworden, der Energiebedarf von Altbauten wird auf Dauer nachhaltig gesenkt. Immobilien, die nach der EnEV neu gebaut oder umgebaut werden, verbrauchen (rechnerisch) deutlich weniger Heizenergie als Immobilien, die nach altem Recht gebaut oder saniert wurden.

Im Jahre 2007 erfuhr die EnEV eine Novellierung. Die Grundintention der EnEV 2007 ist, mit Hilfe des Energieausweises den Wärmeschutz beim Wohnungsbau transparenter werden zu lassen. Am 27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung verabschiedet und den Änderungen zur Novelle der EnEV zugestimmt. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft. Ist die Verordnung in Kraft getreten, so muss  der künftige Energieausweis potenziellen Käufern bzw. Mietern von Wohngebäuden und Wohnungen zugänglich gemacht werden. EnEV

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Energiewirtschaftsgesetz

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient dazu, eine möglichst sichere, verbraucherfreudliche, preisgünstige, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten. Doch nicht nur die Energieversorgungen, auch die Regelung zur Einspeisung von Energie in die jeweiligen Betreibernetzwerke sind in diesem Gesetz festgelegt.  EnWG

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Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Das Gesetz für den Vorrang Erneubarer Energien ist im allgemeinen Sprachgebrauch als "Erneubare-Energien-Gesetz" (EEG) bekannt.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist es, den Ausbau von  Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, deren Quellen sich selbst erneuern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll den Betreibern von geförderten Anlagen ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt werden. Gefördert werden Erzeugnisse aus: Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solarer Strahlungsenergie.

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Heizungsanlagenverordnung

Die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) enthielt Bestimmungen zur Energieeinsparung und Vorschriften für Niedertemperaturkessel und Thermostatventile. Die Heizungsanlagen-Verordnung wurde am 1. Februar 2002 durch die Energieeinsparverordnung abgelöst.

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Heizkesselwirkungsgradrichtlinie

Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Geräten und Heizkesseln, deren Nennleistung gleich oder größer als 4 kW und gleich oder kleiner als 400 kW ist und die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Innerhalb dieser Verordnung werden u.a. folgende Bereiche thematisiert: Die Anwendungsbereiche, die Wirkungsgradanforderungen, die CE-Kennzeichnung, das Energieeffizienzzeichen und die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen. BaupgheizkesselV

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Stromeinspeisegesetz

Dieses Gesetz trat am 1. Januar 1991 in Kraft.
Das Stromeinspeisegesetz regelte Abnahme und Vergütung von Strom, durch öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Vergütet wurde Strom, der aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse im Geltungsbereich dieses Gesetzes gewonnen wurde.
Das Gesetz verpflichtete Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und zu vergüten, sofern dieser ihrem Versorgungsgebiet erzeugten wurde.
Das Stromeinspeisungsgesetz  wurde am 1. April 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ersetzt, als Novum wurde geothermisch erzeugte Energie mit einbezogen. Die Förderung wurde, neben einer grundsätzlichen Absenkung, auf kleinere Anlagen konzentriert. 2003/2004 wurde die Förderung der Photovoltaik, nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programms, erneut angepasst.

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Wärmeschutzverordnung

Ziel der Wärmeschutzverordnung (WSchV) war die Minderung des Energieverbrauchs mittels baulicher Maßnahmen. Die Verordnung basierte auf dem EnEG. Im Jahre 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung durch die EnEV (Energieeinsparverordnung) abgelöst.
 

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