Übersicht der Förderprogramme in SachsenDie Förderprogramme des Landes Sachsen beziehen sich auf unterschiedliche Vorhaben im Bereich der Wohnimmobilien. Die Sächsische AufbauBank (SAB) gewährt Ihnen Förderdarlehen für den Neubau, Kauf oder die Sanierung Ihrer Immobilie. Folgende Förderprogramme können private Bauherren in Sachsen beantragen: - Wohneigentum (Innerstädtisch Wohnen)
Der Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in der Innenstadt wird gefördert. Ziel ist es, die Innenstädte nachhaltig zu stärken und sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf selbstgenutzte Immobilien.
Konditionen: Darlehenshöhe maximal 50.000 Euro pro Haushalt, je Kind ein Zuschuss von 35.000 Euro, Sollzinsbindung 25 Jahre, Tilgungssatz 1 Prozent pro Jahr. Mit dieser Förderung werden investive Maßnahmen zur nachträglichen Anpassung bestehender Wohngebäude unterstützt, beispielsweise der Einbau bedarfsgerechter Aufzüge, die Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Umbauten in Bad und Küche oder Grundrissveränderungen.
Dieses Förderprogramm ist in Sachsen an räumliche Vorgaben geknüpft. Die geförderte Immobilie muss sich in einem Gebiet befinden, das konsolidiert oder konsolidierungsfähig oder innerstädtisch ist.
Konditionen: Darlehenshöhe bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro je Wohneinheit, Sollzinsbindung 25 Jahre, Tilgungssatz 2 Prozent pro Jahr. - Zinsanpassungsprogramm für selbst genutzte Immobilien
Läuft die Zinsvereinbarung Ihrer Finanzierung aus, können Sie bei der SAB eine zinsgünstige Weiterführung Ihrer Baufinanzierung beantragen.
Konditionen: Zinsbindungsfrist frei wählbar zwischen 5, 10 oder 15 Jahren, Tilgungshöhe 1 Prozent.
Wenn Ihre Baufinanzierung ausläuft, sollten Sie sich frühzeitig über eine Anschlussfinanzierung informieren und sich mit einem Forward Darlehen die günstigen Zinsen von heute sichern. - Energetische Sanierung (Energiespardarlehen)
Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden wird gefördert. Ziel ist eine Steigerung der Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes. Zu den Maßnahmen des Förderprogramms zählt der Einsatz von erneuerbaren Energien an Wohngebäuden. Das Land Sachsen fördert zum Beispiel die Verbesserung der Wärmedämmung, die Nutzung von Solarenergie und die Verbesserung der Energieeffizienz (Austausch von Kohle, Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen).
Konditionen: Bis zu 90 Prozent der Förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, Sollzinsbindung 25 Jahre, Tilgungssatz 2 Prozent pro Jahr. - SAB-Förderergänzungsdarlehen
Das Ziel des Förderprogramms ist die Bildung von Wohneigentum in Sachsen. Dazu zählen unteranderem der Bau, der Erwerb sowie der Um- oder Ausbau von Immobilien und deren Modernisierung. Das Darlehen dient als Vervollständigung der SAB-Baufinanzierung.
Konditionen: Darlehnshöhe ist individuell vereinbar, Sollzinsbindung 3 bis 15 Jahre, Tilgung 1 Prozent. 


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