Wohnungsbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz

Wohnungsbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz

Interessante Programme der Wohnungsbauförderung bietet das Land Rheinland-Pfalz Eigenheimbesitzern an und unterstützt diese bei Ihrem Vorhaben. Erfahren Sie, welche Vorteile Ihnen die Wohnbauförderung in Rheinland-Pfalz bietet und wie hoch das Förderdarlehen ausfällt.

Anspruch auf die Wohnbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz

Eigentümer von Neubauten und bestehenden Immobilien können die Wohnbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen und dabei viel Geld sparen. In dem Pilotprojekt „Unser Ener“ umfasst die Wohnbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz Maßnahmen des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Ziel dieser Wohnungsbauförderung ist es, die Eigenheimbesitzer dauerhaft von den steigenden Energiekosten zu entlasten.  Weiterführende Informationen zur Art und Umfang der Förderung sowie zu den Fördervoraussetzung der Wohnunsbauförderung „Unser Ener“ in Rheinland-Pfalz können Sie in der PDF-Datei Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude der  Rheinland-Pfälzischen Energieagentur nachlesen.

Unser Ener – Wohnungsbauförderung in Rheinland-Pfalz

Die Wohnungsbauförderung in Rheinland-Pfalz bietet innerhalb des Pilotprojektes „Unser Ener“ folgende Förderprogramme an:

Energieberatung: Diese Beratung gilt für alle Eigenheimbesitzer deren Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde. Die Fördermittel können sich bis auf 360 Euro belaufen und beziehen sich auf Maßnahmen wie Wärmeschutz, Heizanlagen oder Erneuerbare Energien.

Modernisierung: Fördermittel gibt es für Maßnahmen, die der Erreichung eines Niedrigenergiehauses dienen. Die Höhe der Förderung ist von der Wohnfläche, dem Immobilientyp (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser)  und dem erzielen Ergebnis abhängig und variiert zwischen 25 und 80 Euro je m2.

Solarwärme: Die Wohnungsbauförderung bezieht sich auf Solarwärmeanlagen (Kombianlagen für Warmwasser und Heizung) und ist lediglich für Immobilien vorgesehen, deren Bauantrag vor dem 01. Januar 2009 liegt. Anlagen in Neubauten werden nicht gefördert. Hier erhalten Sie weitere interessante Informationen zum Thema Erneuerbare Energien.

Heizen mit Holz: Die Wohnungsbauförderung in Rheinland-Pfalz unterstützt den Einsatz von Pelletheizungen, Pelletöfen oder Pelletkessel mit bis zu 2.500 Euro. Bei der Heizmethode mit einer Pelletheizung werden kleine Presslinge aus Holz oder Sägemehl verfeuert und erzeugen Wärme. Bei der erzeugten Energie spricht man von Bioenergie.

Wärmepumpen: Gefördert werden Wärmepumpen, die der Umwelt (Luft, Wasser, Erde) Energie entziehen, diese dann als Wärme an das Wohngebäude abgeben. Je nach Modernisierungsart können Fördergelder von bis zu 2.400 Euro bewilligt werden.

Neubau: Beim Neubau einer Immobilie kann die Wohnungsbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz in Kombination mit einer KfW-Förderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung ist von der Nutzfläche und Immobilientyp abhängig und kann bis zu 5.000 Euro betragen.

Mini-KWK-Anlagen: Förderung erfolgt für Blockheizkraftwerke die sowohl Wärme als auch Strom erzeugen. Sind besonders für Renditeobjekte geeignet, die vier bis sechs Wohneinheiten enthalten.

Wohnungsbauförderung der Kommunen in Rheinland-Pfalz

Erfahren Sie, ob auch Ihre Kommune eine Wohnungsbauförderung in Rheinland-Pfalz anbietet. Geben Sie dazu einfach bei der Fördermittelbank Ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten weiterführende Informationen zur Wohnungsbauförderung in Ihrer Nähe.

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