Lassen Sie sich diese Förderung nicht entgehen: Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber.
Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz dient zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Gefördert wird mittels vereinbarter vermögensbildender Leistungen von Seiten der Arbeitgeber. Die vermögenwirksamen Leistungen sind vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegte Geldleistungen. Meistenteils wird die Leistung als Sparbeitrag einem Sparvertrag addiert.
Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen. Sollte der Arbeitnehmerlohn nach Abzug der vermögenswirksamen Leitungen zur Deckung der einzubehaltenden Steuern nicht ausreichen, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber den entsprechenden Betrag zu zahlen.
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