Energieförderprogramme


Es gibt diverse staatliche Förderprogramme für energetische Bauvorhaben. vergleich.de hat Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt...

Erneuerbare Energiengesetz

Mit diesem Programm werden Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert. Förderung finden Photovoltaikanlagen, Wasserkraft, Biogas-Anlagen, Biomasseanlagen, Geothermie-Anlagen und Windkraftanlagen.

06.05.2010 - Modernisierung: Förderung für Öko-Heiztechnik gestoppt
Wegen der schlechten Haushaltslage hat der Bundestag das „Marktanreizprogramm“ für erneuerbare Energien zum 3. Mai vorerst gestoppt....weiterlesen

Marktanreizprogramme zur Förderung Erneuerbarer Energien:
  1. Scheitholzvergaserheizungen
  2. Pelletheizungen
  3. Wärmepumpen
  4. Holzhackschnitzelheizungen
  5. Thermische Solaranlagen

1. Dieses Programm können Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen sowie Kommunen und juristische Personen beantragen. Es werden Scheitholzvergaserkessel gefördert.

2. Förderung finden Anlagen mit automatischer Beschickung, Leistungs- und Feuerungsregelung und automatischer Zündung. Verfeuert werden muss in diesen Anlagen Biomasse.

3. Nur effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Heizung als auch die Warmwasserbereitung in Wohngebäuden übernehmen, finden Förderung.

4. Förderung finden Anlagen mit automatischer Beschickung, Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung. Verfeuert werden müssen Holzhackschnitzel zur Wärmeerzeugung.

5. Thermische Solaranlagen, sowohl zur Warmwasserbereitung als auch zur Warmwasserbereitung inklusive Heizungsunterstützung, können Förderung finden. Gefördert wird in beiden Fällen die Erstinstallation der Anlagen.

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Weiterführende Links zu den Wohnungsbau-Förderprogrammen

Baufinanzierung Vergleich

 

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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Förderung können Betreiber von KWK-Anlagen beantragen. Dazu muss der erzeugte Stom in ein allgemeines Versorgungsnetz eingespeist werden. Betreiber und Eigentümer müssen nicht identisch sein.

Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Diese Förderung können Privatpersonen, Freiberufler, gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehen beantragen. Förderung finden Mini-KWK-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 50kW.

Vor-Ort-Beratung

Gefördert werden Beratungen, die sich auf baulichen Wärmeschutz und Wärmeerzeugung beziehen. Auch die Warmwasserbereitung fällt darunter.

Beantragt werden kann dieser Beratungszuschuss von Privatpersonen, juristischen Personen, Unternehmen und Einrichtungen.