Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein

Das soziale Förderprogramm von Schleswig-Holstein

Gefördert wird mittels eines Darlehens.

Förderberechtigte Personen sind Haushalte (auch Alleinerziehende) mit wenigstens einem Kind oder schwerbehinderte Personen

Fördergegenstand:

  • Neubau- u. Erwerb von Eigenheimen
  • Ausbau o. Erweiterung von Wohneigentum
  • Neuschaffung von Wohnraum an vorhandenem Eigentum

Voraussetzungen:

  • Die festgesetzte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden
  • Die Gesamtkostengrenze für das Eigenheim muss eingehalten werden
  • Bei Erwerb muss das Objekt ohne nennenswerten Bauaufwand ein haushaltgerechtes Wohnen ermöglichen
  • Bei Erwerb muss bei Antragsstellung der Transmissionswärmeverlust nach der EnEV nachgewiesen werden
  • Die vorgegebenen Wohnflächengrenzen sind einzuhalten
  • Eigenleistungen sind zu erbringen

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