Mit diesem Darlehen werden energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden mittels eines öffentlichen Darlehen gefördert
Das Förderdarlehen dient zur Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäudes aus dem Bestand, deren Ziel eine Steigerung der Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes ist.
Förderfähige Maßnahmen:
Verbesserung der Wärmedämmung
Nutzung erneuerbarer Energien
Verbesserung der Energieeffizienz
etc.
Förderungsberechtigte Personen sind die Eigentümer von Wohngebäuden oder von Wohnungen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist nicht gegeben.
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