Förderprogramm Mehrgenerationenwohnen

Wohnungsbauförderung in Sachsen

Mit dieser Förderung werden investive Maßnahmen zur nachträglichen Anpassung bestehender Wohngebäude unterstützt

Mit diesem Förderdarlehen werden investive Maßnahmen zur nachträglichen bedarfsgerechten Anpassung bestehender Wohngebäude unterstützt.

Förderfähige Maßnahmen bei vorhandenen Wohngebäuden sind z.B.:

  • Einbau bedarfsgerechter Aufzüge
  • Grundrissverändungen
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen
  • Anbau neuer Balkone/Erweiterung vorhandener Balkone
  • Einbau von Notrufanlagen, Wechselsprechanlagen, autom. Türöffnern
  • Umbauten in Bad und Küche
  • Anpassung elektrischer Schalter
  • Türenverbreiterung, Schwellenabsenkung/entfernung, Teppichentfernung
  • Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen
  • Schaffung geeigneter Zugänge zu allen Bereichen

Förderungen können Wohnungseigentümer oder Wohngebäudeeigentümer erhalten.

Fördervoraussetzungen:
Dieses Förderung ist an räumliche Vorgaben geknüpft. Das geförderte Objekt muss sich in einem Gebiet befinden, das konsolidiert oder konsolidierungsfähig oder innerstädtisch ist.

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