Mit einer Bürgschaft des Landes Sachsen-Anhalt verplichtet sich das Land, für die Verpflichtungen des Schuldners einszustehen, sollte dieser zahlungsunfähig werden.
In Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt die IB-Sachsen-Anhalt die Bürgschaften des Landes sowie deren Verwaltung.
Die Landesbürgschaften teilen sich auf in:
Dauerbürgschaften für nachstellige Darlehen (ab Darlehenshöhe von 5.000 Euro)
Übergangsbürgschaften für nachstellige Darlehen (auch möglich vor Eintrag eines Grundpfandrechtes)
Übergangsbürgschaften für erststellige Darlehen
Voraussetzungen:
Die Maßnahme muss nach Ziffer 1 der Richtlinie förderfähig sein
Das Vorhaben muss wirtschaftlich sein
Eine angemessene Eigenleistung muss erbracht werden
Die Wohnflächenobergrenze muss eingehalten werden
Die Gesamtkosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Projekt stehen
Verhältnis Gerwerbliche- und Wohnfläche muss entsprechend angepasst sein
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Fragen und Antworten
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