Übernahme von Bürgschaften

Wohnungsbauförderung in Sachsen-Anhalt

Mit einer Bürgschaft des Landes Sachsen-Anhalt verplichtet sich das Land, für die Verpflichtungen des Schuldners einszustehen, sollte dieser zahlungsunfähig werden.

In Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt die IB-Sachsen-Anhalt die Bürgschaften des Landes sowie deren Verwaltung.

Die Landesbürgschaften teilen sich auf in:

  • Dauerbürgschaften für nachstellige Darlehen (ab Darlehenshöhe von 5.000 Euro)
  • Übergangsbürgschaften für nachstellige Darlehen (auch möglich vor Eintrag eines Grundpfandrechtes)
  • Übergangsbürgschaften für erststellige Darlehen

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme muss nach Ziffer 1 der Richtlinie förderfähig sein
  • Das Vorhaben muss wirtschaftlich sein
  • Eine angemessene Eigenleistung muss erbracht werden
  • Die Wohnflächenobergrenze muss eingehalten werden
  • Die Gesamtkosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Projekt stehen
  • Verhältnis Gerwerbliche- und Wohnfläche muss entsprechend angepasst sein

Alle Informationen

Die Antragstellung

Zum 31.12.2008 sind die Wohnungsbau-Bürgschaftsrichtlinien ausgelaufen. Aus diesem Grund ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich!

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