Förderdarlehen zur Bildung von Wohneigentum

Wohnungsbauförderung in Sachsen-Anhalt

Wer sich für eine gebrauchte Immobilie entscheidet, kann diese Förderung beantragen...

Förderung:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines zins- oder tilgungsverbilligten Baudarlehens.
  • Es werden Kosten im Zusammenhang mit Bau oder Erwerb von selbst genutztem Eigentum finanziert.
  • Bereits abgeschlossene Bauvorhaben finden keine Förderung.

Förderung können Familien oder Haushalte bestehend aus mindestens zwei Personen beantragen. Förderung wird gewährt für: 

  • Erwerb von modernisierten Wohnungen (ausschließlich Erstbezug)
  • Erwerb von Wohnungen aus dem Bestand einschl. Modernsierung/Instandsetzung

 Fördervoraussetzungen:

  • Das zu fördernde Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
  • Das geförderte Objekt muss innerhalb der Städten und Gemeinden liegen, die am Programm Stadtumbau-Ost beteiligt sind
  • Die geforderten Einkommensgrenzen müssen eingehalten sein
  • Die aus der Finanzierung entstehende Belastung muss für die Familie auch langfristig tragbar sein.
  • Es müssen Eigenleistung erbracht werden

Alle Informationen

 

Die Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme auf dem vorgegebenen Vordruck auszufüllen und bei der Investitonsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.

Weitere Informationen

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