Bau oder Erwerb einer eigenen Immobilie

Wohnungsbauförderung in Sachsen-Anhalt

Wohnungsbauförderung in Sachsen-Anhalt für zukünftige Eigenheimbesitzer

Die Förderung erfolgt in Form von Zins- oder Tilgungsverbilligung. Förderfähig sind der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie die Neuschaffung von Eigenheimen.

Förderung können Familien oder Haushalte bestehend aus mindestens zwei Personen beantragen.

Fördervoraussetzungen:

  • Das zu fördernde Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
  • Das geförderte Objekt muss innerhalb der Städten und Gemeinden liegen, die am Programm Stadtumbau-Ost beteiligt sind
  • Die geforderten Einkommensgrenzen müssen eingehalten sein
  • Die aus der Finanzierung entstehende Belastung muss für die Familie auch langfristig tragbar sein.
  • Es müssen Eigenleistungen erbracht werden

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Die Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme auf dem vorgegebenen Vordruck auszufüllen und bei der Investitonsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.

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Fragen und Antworten zur WohnungsbauförderungAlle wichtigen Fragen und Antworten, rund um die Wohnungsbauförderung:

 

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