Wohnungsbauförderung in Sachsen-Anhalt für zukünftige Eigenheimbesitzer
Die Förderung erfolgt in Form von Zins- oder Tilgungsverbilligung. Förderfähig sind der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie die Neuschaffung von Eigenheimen.
Förderung können Familien oder Haushalte bestehend aus mindestens zwei Personen beantragen.
Fördervoraussetzungen:
Das zu fördernde Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
Das geförderte Objekt muss innerhalb der Städten und Gemeinden liegen, die am Programm Stadtumbau-Ost beteiligt sind
Die geforderten Einkommensgrenzen müssen eingehalten sein
Die aus der Finanzierung entstehende Belastung muss für die Familie auch langfristig tragbar sein.
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Fragen und Antworten
Alle wichtigen Fragen und Antworten, rund um die Wohnungsbauförderung: