Wohnungsbauförderung im Saarland: Voraussetzungen

Wohnungsbauförderung in Nordrhein-Westfalen

Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderangebote des Saarlandes
Fördervoraussetzungen

Förderung von Mietwohnraum:

 

Haushalte

max. Wohnfläche

Mindestraumzahl

1 Person

45 m²

1 Zi., Kü., Nebenräume

2 Personen

60 m²

2 Zi., Kü., Nebenräume

3 Personen

75 m²

3 Zi., Kü., Nebenräume

4 Personen

90 m²

4 Zi., Kü., Nebenräume

Besteht der Haushalt aus mehr als vier Personen, so erhöht sich die Wohnfläche pro Person um 15m². - Wohnungen unter 40m² finden keine Förderung!

Weitere Förderungsvoraussetzungen:

  • Mietwohnungen für ältere oder schwerbehinderte Menschen müssen barrierefrei erreichbar sein
  • Erdgeschosswohnungen in solchen Einrichtungen müssen rollstuhlgerecht ausgeführt sein
  • Die Bauten sollten ökologischen Anforderungen genügen
  • Das Wohnumfeld sollte naturnah sein

Eigenleistungen

Vorhaben finden nur Förderung, sofern eine Eigenleistung von ca. 20 Prozent erbracht wird (mindestens jedoch in Höhe der anfallenden Kosten für das Baugrundstück - ohne Erschließungskosten - ). Eigenleistungen können ebenfalls anteilig durch Selbsthilfe erbracht werden - diese muss jedoch glaubhaft belegt werden.

Sobald die Förderzusage erteilt wurde, sind die Bauvorhaben (Erstellung oder Modernisierung) unverzüglich zu beginnen.

Gebietskulisse:

Vorrangig werden Vorhaben in folgenden Gegenden gefördert:

  • Sanierungsgebiete
  • Erhaltungssatzgebiete
  • Stadtumbaugebiete
  • Entwicklungsgebiete
  • Maßnahmen der Sozialen Stadt - Gebiete

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