Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderangebote des Saarlandes
Fördervoraussetzungen
Förderung von Mietwohnraum:
Haushalte
max. Wohnfläche
Mindestraumzahl
1 Person
45 m²
1 Zi., Kü., Nebenräume
2 Personen
60 m²
2 Zi., Kü., Nebenräume
3 Personen
75 m²
3 Zi., Kü., Nebenräume
4 Personen
90 m²
4 Zi., Kü., Nebenräume
Besteht der Haushalt aus mehr als vier Personen, so erhöht sich die Wohnfläche pro Person um 15m². - Wohnungen unter 40m² finden keine Förderung!
Weitere Förderungsvoraussetzungen:
Mietwohnungen für ältere oder schwerbehinderte Menschen müssen barrierefrei erreichbar sein
Erdgeschosswohnungen in solchen Einrichtungen müssen rollstuhlgerecht ausgeführt sein
Die Bauten sollten ökologischen Anforderungen genügen
Das Wohnumfeld sollte naturnah sein
Eigenleistungen
Vorhaben finden nur Förderung, sofern eine Eigenleistung von ca. 20 Prozent erbracht wird (mindestens jedoch in Höhe der anfallenden Kosten für das Baugrundstück - ohne Erschließungskosten - ). Eigenleistungen können ebenfalls anteilig durch Selbsthilfe erbracht werden - diese muss jedoch glaubhaft belegt werden.
Sobald die Förderzusage erteilt wurde, sind die Bauvorhaben (Erstellung oder Modernisierung) unverzüglich zu beginnen.
Gebietskulisse:
Vorrangig werden Vorhaben in folgenden Gegenden gefördert:
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Fragen und Antworten
Alle wichtigen Fragen und Antworten, rund um die Wohnungsbauförderung: