Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderangebote des Saarlandes
Die Förderangebote
Fördergegenstand im Saarland sind:
Wohnungsbau
Ersterwerbs von Wohnraum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung
Modernisierung von Wohnraum
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, durch zinsverbilligte Darlehen oder über Zuschüsse.
Förderberechtigt sind Haushalte, die eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten:
Haushalte mit Kindern
Alleinerziehende
junge Ehepaare
ältere Menschen
Lebensgemeinschaften
Menschen mit Behinderungen
Voraussetzungen:
Die Vorhaben sind in kostengünstiger und wirtschaftlicher Bauweise zu realisieren
Die Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert sein
Die Folgekosten müssen tragbar sein
Mit den Maßnahmen darf vor Förderzusage nicht begonnen worden sein
Die Wohnungsgröße bei geförderten Objekten muss für einen 4-Personen-Haushalt mind. 90m² betragen, wobei für jede Person zum Haushalten gehörende Person ein Raum in angemessener Größe zur Verfügung stehen muss. - für jede weitere Person werden 10m² zur Wohnfläche hinzugerechnet, bzw. abgezogen (sofern der Haushalt aus weniger als 4 Personen besteht).
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Fragen und Antworten
Alle wichtigen Fragen und Antworten, rund um die Wohnungsbauförderung: