Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen im Altbau
Die Energiesparmaßnahmen-Förderpakete des Landes...
Energiesparmaßnahmen im Altbau
Es gibt zwei Wege zur Förderung von Energiesparmaßnahmen bei Altbauten:
zinsvergünstige Kredite
Barzuschüsse
Bedingung in beiden Fällen ist, dass mit der Maßnahme erst nach Bewilligung der Förderung begonnen wird.
Erhält ein Bauherr eine Förderung durch Barzuschüsse, so ist es in der Regel nicht gestattet, diese Förderung mit anderen Barzuschuss-Förderungen zu kombinieren.
Dieses Programm dient dazu, Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden zu fördern. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung
des Wohnungszuschnitts
der Belichtung
der Belüftung
des Schallschutzes
der Energieversorgung
der sanitären Einrichtungen
des barrierefreien Zugangs
oder erstmaliger Einbau einer Zentralheizung
Weiterhin finden Maßnahmen zur Nutzung alternativer oder regenerativen Energien Förderung:
Biomasseanlagen
thermische Solaranlagen
solare Wandheizsysteme
Anschluss an Fernwärme (insb. Kraft-Wärme-Kopplung u. Wärmepumpen)
Auch energiesparende Maßnahmen unter Einhaltung der EnEV-Werte werden gefördert:
Wärmedämmmaßnahmen
Erneuerung von Fenstern
Erneuerung von Zentralheiungen
Gefördert wird durch Investionszuschüsse oder Zinsvergünstigungen im Hausbankenverfahren.
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Weitere Informationen:
Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz Löwenhofstr. 1 55116 Mainz Internet
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Fragen und Antworten
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