Förderung von Wohnheimen und Pflegewohnplätzen in NRW
vergleich.de informiert über die Möglichkeit der Förderung von Wohnheimen und Pflegewohnplätzen in Nordrhein-Westfalen
Wohnheime (für Menschen mit Behinderungen)
Es können Personen (natürlich und juristisch) gefördert werden, die über eine ausreichende Bonität verfügen.
Förderung der Schaffung von Wohnräumen in für behinderte Menschen errichteten Heimen. Die Wohnheime müssen in Wohngebieten mit zentraler Lage Ortslage sein und eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr haben. Außerdem dürfen maximal 24 Menschen mit Behinderung an einem Standort im Wohnheim wohnen. Es werden Individual- und gruppenbezogene Plätze im Wohnheim gefördert.
Personen (juristisch und natürlich), die über eine ausreichende Bonität verfügen, können gefördert werden.
Es werden Gemeinschafts- und Wohnräume in Verbindung mit der Förderung von Mietwohnungen gefördert, die für gemeinschaftliches Wohnen von Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung bestimmt sind. Durch die Maßnahmen soll ein möglichst hoher Wohnstandart erreicht und eine angemessene Pflege ermöglicht werden.
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