Förderung in NRW - selbst genutztes Wohneigentum

Wohnungsbauförderung in Nordrhein-Westfalen

  • Neue & gebrauchte Immobilien
  • Ausbau und Erweiterungen
  • Menschen mit Behinderungen
  • Barrierefreiheit
  • Verbesserung der Energieeffizienz
Neue Immobilien:

Alle Haushalte, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können gefördert werden. Förderbedingung ist, dass wenigstens ein Kind oder ein zu mindestens 50 Prozent Schwerbehinderter im Haushalt lebt.
  
Gefördert wird der Neubau oder der Erwerb (Erwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung) von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen zur Eigennutzung.

Das wird gefördert:

  • Neubau eines Hauses oder eine Wohnung zur Selbstnutzung
  • Ersterwerb eines schlüsselfertigen Hauses (Wohnung) zur Selbstnutzung
     

Die Förderung kann nicht beantragt werden, wenn:

  • Baubeginn, bzw. der Vertragsabschluss vor Beantragung der Förderung erfolgt ist
  • die in diesem Bereich von der Bewilligungsbehörde als angemessen herausgestellten Gesamtkosten überschritten werden
  • die Grundfläche von Wohn- und Schlafräumen weniger als 10 m² beträgt
  • sich die Eigentumswohnung in einem Hochhaus befindet

Alle Informationen

Gebrauchte Immobilien:

Alle Haushalte, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können gefördert werden. Außerdem muss es wenigstens ein Kind oder einen zu mindestens 50 Prozent Schwerbehinderten im Haushalt geben.

Gefördert wird der Kauf gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen zur Eigennutzung.

Die Förderung kann nicht beantragt werden, wenn:

  • der Vertrag vor Beantragung der Förderung schon abgeschlossen wurde
  • die in diesem Bereich von der Bewilligungsbehörde als angemessen herausgestellten Gesamtkosten überschritten werden
  • sich die Eigentumswohnung in einem Hochhaus befindet

Alle Informationen

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