Alle Haushalte, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können gefördert werden. Förderbedingung ist, dass wenigstens ein Kind oder ein zu mindestens 50 Prozent Schwerbehinderter im Haushalt lebt.
Gefördert wird der Neubau oder der Erwerb (Erwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung) von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen zur Eigennutzung.
Das wird gefördert:
Neubau eines Hauses oder eine Wohnung zur Selbstnutzung
Ersterwerb eines schlüsselfertigen Hauses (Wohnung) zur Selbstnutzung
Die Förderung kann nicht beantragt werden, wenn:
Baubeginn, bzw. der Vertragsabschluss vor Beantragung der Förderung erfolgt ist
die in diesem Bereich von der Bewilligungsbehörde als angemessen herausgestellten Gesamtkosten überschritten werden
die Grundfläche von Wohn- und Schlafräumen weniger als 10 m² beträgt
sich die Eigentumswohnung in einem Hochhaus befindet
Alle Haushalte, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können gefördert werden. Außerdem muss es wenigstens ein Kind oder einen zu mindestens 50 Prozent Schwerbehinderten im Haushalt geben.
Gefördert wird der Kauf gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen zur Eigennutzung.
Die Förderung kann nicht beantragt werden, wenn:
der Vertrag vor Beantragung der Förderung schon abgeschlossen wurde
die in diesem Bereich von der Bewilligungsbehörde als angemessen herausgestellten Gesamtkosten überschritten werden
sich die Eigentumswohnung in einem Hochhaus befindet
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Fragen und Antworten
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