Förderprogramme für Mietwohnungen in NRW II

Wohnungsbauförderung in Nordrhein-Westfalen

NRW hat ein Paket verschiedener Fördermöglichkeiten für Mietwohnungen zusammen gestellt...
Neubauförderung

Es können Personen (natürlich und juristisch) mit ausreichender Bonität gefördert werden.

Der Neubau von Einfamilienhäusern zur Miete, von Wohnungen zur Miete oder Genossenschaftswohnungen sowie zur Vermietung festgelegten Eigentumswohnungen können gefördert werden. Dabei muss die Wohnung allerdings barrierefrei (z.B. verbreiterte Türen) sein. Zusätzlich darf der Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 60kWh/m² Gebäudenutzfläche betragen. Genauere Informationen finden Sie hier: NRW-Bank 

Neuschaffung von Mietwohnungen im Bestand

Es können Personen (natürlich und juristisch) mit ausreichender Bonität gefördert werden.

Es kann Die Neuschaffung von Wohnungen zur Miete und Genossenschaftswohnungen gefördert werden, wenn diese wie folgt entstehen:

  • Erweiterung, Änderung oder Änderung der Nutzung der Immobilie
  • Änderung der Wohnungen zur Miete, um diese an geänderten Wohnbedürfnissen auszurichten

Die Maßnahmen müssen Bau- und Baunebenkosten von mindestens 650 Euro pro m² Wohnfläche erzeugen. Zudem müssen die Wohnungen barrierefrei (z.B. verbreiterte Türen) errichtet werden. Weitere Informationen: NRW-Bank

Neubau von Gruppenwohnungen

Es können Personen (natürlich und juristisch) mit ausreichender Bonität gefördert werden.

Als Gruppenwohnungen gelten hier Wohnungen, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • Es sind Wohneinheiten für ältere oder behinderte Menschen, die Betreuung benötigen. In den Wohneinheiten müssen bis zu acht Personen zur Miete wohnen können. Diese müssen ihre Betreuung bzw. Pflege durch ambulante Dienste ihrer freien Wahl individuell organisieren können.
  • Es sind individuelle Wohnbereiche (Appartements oder Wohnschlafräume) für jede Person vorhanden.
  • Sie entsprechen den aktuellen Anforderungen der EnEV

Die Gruppenwohnungen sind barrierefrei zu errichten (z.B. verbreiterte Türen). Außerdem müssen sie in Gebäuden mit „normalen“ Mietwohnungen integriert sein und es sollten nicht mehr als 24 Personen der zuvor genannten Zielgruppe in dem Gebäude wohnen.

Weitere Informationen zur Förderung von Gruppenwohnungen: NRW-Bank

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