Förderprogramme in Niedersachsen werden über die NBank vermittelt. Informieren lohnt sich ...
Haushalte, denen Schwerbehinderte, deren Behinderung besondere bauliche Maßnahmen erfordern, angehören, können diese Förderung beantragen. Die Förderung richtet sich vornehmlich an:
Personen mit außergew. Gehbehinderung
Rollstuhlnutzer
Blinde/hochgradig Sehbehinderte
Personen, deren Behinderung fortschreitet (bspw. Multiple-Sklerose Patienten)
Gefördert werden:
Neubau oder Erstbezug
Ausbau/Umbau oder Erweiterung selbst genutzten Eigentums
Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierungen
Voraussetzungen:
Max. Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden
Aktuelle Wohnungen sind nicht behindertengerecht ausgestaltet
Der geförderte Wohnraum muss behindertengerecht ausgestattet werden
Die entstehenden finanziellen Belastungen müssen für den Darlehensnehmer auch auf lange Sicht tragbar sein
Der Darlehensnehmer verfügt über ein Grundstück oder ein Erbbaurecht, bzw. hat sich selbige gesichert.
Die Eigenleistungen sollten 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen
Vor Förderzusage darf mit keiner Maßnahme begonnen worden sein
Es muss gewährleistet sein, dass der Haushalt eine angemessene Unterbringung findet (Wohnfläche/Person)
Als weitere Fördermaßnahme ist die Übernahme von Landesbürgschaften möglich. Die Darlehen werden in üblichen Raten ausgezahlt. Eine außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit möglich.
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Fragen und Antworten
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