Modernisierungsförderung selbst genutzter Immobilien
Die Wohnraumförderung in Hamburg wird über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) abgewickelt.
Eigentümer, die ihre Immobilien zur Selbstnutzung modernisieren wollen, können verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen:
Umbau zur barrierefreien Wohnung
KfW Wohnraum modernisieren
KfW Energetische Sanierung
Umbau zur barrierefreien Wohnung
Das Förderprogramm "Umbau zur barrierefreien Wohnung" kann für Mietwohnungen und Eigenheime (inkl. Eigentumswohnungen) beantragt werden. Gegenstand der Förderung ist die Umgestaltung und Erweiterung von Wohnraum entsprechend des Bedarfes von Senioren und Rollstuhlnutzern.
Maßnahmen
Gefördert werden:
Bauliche und technische Maßnahmen, die den Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, bzw. Senioren nutzbar machen (Mod E)
Der Umbau von Mietwohnung zu rollstuhlgerechtem Wohnraum (Mod F)
Die Nachrüstung von Aufzügen in Mietwohngebäuden (Mod G)
Förderhöhen
Der maximale Zuschuss beträgt 15.000 Euro. Innerhalb der Fördermaßnahmen errechnet sich der jeweilige Zuschuss anhand bestimmter förderfähiger Maßnahmenmodule und wird in Form von Baukostenzuschüssen ausgezahlt.
Voraussetzungen
Förderung erhalten nur Haushalte, deren Einkommen eine festgesetzte Grenze nicht überschreitet.
Grundeigentümer sowie sonstige dingliche Verfügungsberechtigte sind antragsberechtigt.
Werden die Maßnahmen ohne Zustimmung der WK begonnen, erfolgt keine Förderung!
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