Die Wohnungsbauförderprogamme von Bremen und Bremerhaven werden über die Bremer Aufbau-Bank GmbH abgewickelt. Gefördert wird mittels zinsgünstiger Darlehen.
Förderungen von Mietwohnungen
Um die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum zu fördern, werden mittels zinsgünstiger Darlehen der Neubau sowie die Modernisierung von Mietwohnungen unterstützt.
Neubauförderung:
Fördervoraussetzung ist, dass mehr als zwei Mietwohnungen entstehen. Ab Erstbezug sind für die Wohnungen nur an berechtigte Personen zu vermieten (Wohnberechtigungsschein)
Gefördert wird mit Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 Euro/Wohneinheit, maximal 80 Prozent der Gesamtkosten
Die Dauer der Miet- und Belegungsbindung beträgt 15 Jahre
Weitere Informationen zur Neubauförderung erhalten Sie bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Modernisierungsförderung:
Die Modernisierung von Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Auch hier ist nach Abschluss der Maßnahmen nur an berechtigte Personen zu vermieten (s. Neubauförderung).
Die maximale Darlehenshöhe beträgt bis zu 30.000 Euro/Wohneinheit, maximal 80 Prozent der Modernisierungskosten.
Die Dauer der Miet- und Belegungsbindung beträgt 10 bis 15 Jahren, je nach Maßnahmen.
Weitere Informationen zur Modernisierungsförderung erhalten Sie bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH.
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Kontakt
Weitere Informationen zu den Förderdarlehen in Bremen erhalten sie unter:
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