Das Land Brandenburg gewährt, im Rahmen der Wohneigentumsförderung für private Haushalte, Zuschüsse für die Entstehung innerstädtischen Wohneigentums.
Speziell gefördert werden bereits vorhandene Gebäude, bei denen eine Modernisierung (Möglichkeit zum behindertengerechten Umbau) durchgeführt wird.
Diese Personen werden gefördert:
Personen/Haushalte, die eine Wohnung (innerstädtisch) zur Selbstnutzung erwerben o. bauen
Die Förderung
Diese Maßnahmen von Selbstnutzern finden Förderung:
Erwerb und Modernisierung
bestehende Gebäude: Ausbau/Umbau/Erweitungen
Baulückenschließung: Ersterwerb von Haus oder Wohnung
Schaffung einer Zweitwohnung für Haushaltsangehörige
Förderung bei Investoren:
Herrichtung von Bestandsgebäuden (innerörtlich)
Neubau zur Lückenschließung (Ziel: Veräußerung als selbstgen. Wohneigentum)
Modellwohnungen (gem. Wohnformen, etc.)
...
Die Förderung erfolgt bei selbst genutzten Immobilien über Zuschüsse. Bei selbst genutztem Eigentum werden Bau und Erwerb bezuschusst. Ein Grundförderung kann bewilligt werden sowie verschiedene Zusatzförderungen.
Investoren finden Förderung über Darlehen, der so genannten Anschlussfinanzierung.
Beide Förderungen können mit anderen Zuschussförderungen des Landes kombiniert werden.
Beantragt wird die Förderung über die ILB. Ergänzend zu den Förderprogrammen des Landes Brandburg können über die ILB KfW-Darlehen beantragt werden.
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Fragen und Antworten
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