Behindertengerechte Anpassung von Mietwohnungen

Förderprogramme des Landes Brandenburg


Mit diesem Programm soll die Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen für Menschen mit Handicap verbessert werden. Gerade Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten sollen für jene Menschen optimert werden, deren Mobilität stark eingeschränkt ist.

Förderberechtigte:
  1. Vermieter
  2. Eigentümer
  3. Erbbauberechtigte
  4. Verfügungsberechtigte
  5. Mieter von Wohnungen (mit Zustimmung des Vermieters)

In allen Fällen ist ein Nachweis auf berechtigte Antragsstellung erforderlich.

Keine Förderung finden Maßnahmen, die vor der Bewilligung der Förderung begonnen wurden und Maßnahmen, denen bau- und planungsrechtliche Belange entgegen stehen. Baumaßnahmen, die bereits anderweit Fördermittel des Landes Brandenburg oder der öffentliche Haushalte erhalten und Maßnahmen, die ausschließlich durch Dritte finanziert werden.

Diese Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung finden Förderung:

  • Verbreiterung der Türen
  • Entfernen der Türschwellen
  • Einb.: autom. Türöffner, Notruf- o. Gegensprechanlangen
  • Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorr. (Nachrüstung)
  • Rollstuhlabstellplätze (Erstellung)
  • Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen
  • Schaffung barrierefreier Zugänge oder Rampen

Gefördert wird über Zuschüsse.

  • Es ist möglich, verschiedene Maßnahmen zu kumulieren und dafür Förderungen zu erhalten. Sollten Maßnahmen durch Dritte ausgeführt werden, können diese als Eigenersatzleistungen anerkannt werden.
  • Die geförderte Wohnung ist für mind. fünfzehn Jahre einem Antragsberechtigen zur Nutzung zu überlassen.
  • Im Fall einer Wohngemeinschaft müssen wenigstens 50 Prozent der Bewohner eine Förderungsberechtigung haben.

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Förderprogramme in Brandenburg

Barrierefreier Zugang
Behindertengerechte Anpassung
Modernisierung/Instandsetzung
Wohneigentum in Innenstädten

Die Antragsstellung

Die Anträge auf Förderung werden mittels des vorgeschriebenen Antragsformulars sowie der erforderlichen Unterlagen bei der ILB eingereicht.

Unterlagen:

  • Kopie des Mietvertrages
  • KVA des Finanzierungsplans
  • Verpflichtungserklärung sowie Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises

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