Mit diesem Programm soll die Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen für Menschen mit Handicap verbessert werden. Gerade Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten sollen für jene Menschen optimert werden, deren Mobilität stark eingeschränkt ist.
Förderberechtigte:
Vermieter
Eigentümer
Erbbauberechtigte
Verfügungsberechtigte
Mieter von Wohnungen (mit Zustimmung des Vermieters)
In allen Fällen ist ein Nachweis auf berechtigte Antragsstellung erforderlich.
Keine Förderung finden Maßnahmen, die vor der Bewilligung der Förderung begonnen wurden und Maßnahmen, denen bau- und planungsrechtliche Belange entgegen stehen. Baumaßnahmen, die bereits anderweit Fördermittel des Landes Brandenburg oder der öffentliche Haushalte erhalten und Maßnahmen, die ausschließlich durch Dritte finanziert werden.
Diese Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung finden Förderung:
Verbreiterung der Türen
Entfernen der Türschwellen
Einb.: autom. Türöffner, Notruf- o. Gegensprechanlangen
Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorr. (Nachrüstung)
Rollstuhlabstellplätze (Erstellung)
Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen
Schaffung barrierefreier Zugänge oder Rampen
Gefördert wird über Zuschüsse.
Es ist möglich, verschiedene Maßnahmen zu kumulieren und dafür Förderungen zu erhalten. Sollten Maßnahmen durch Dritte ausgeführt werden, können diese als Eigenersatzleistungen anerkannt werden.
Die geförderte Wohnung ist für mind. fünfzehn Jahre einem Antragsberechtigen zur Nutzung zu überlassen.
Im Fall einer Wohngemeinschaft müssen wenigstens 50 Prozent der Bewohner eine Förderungsberechtigung haben.
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