Dieses Programm wurde konzipiert, um eine dauerhafte Verbesserung der Wohnverhältnisse (allgemein) zu erreichen. Das Land Brandburg gewährt Zuschüsse zum nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen. Spezielle Zielgruppen dieser Förderprogramme sind junge Familien und Senioren.
Förderberechtigte:
Natürliche und juristische Personen, sofern sie Eigentümer sind
Erbbauberechigte von Mietwohngebäuden
Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden
Die Förderung findet nicht bei allen Gebäuden und nicht in jeder Gebietskulisse Anwendung. Keine Förderung finden Aufzuganlagen, sofern nach Maßnahmenabschluss nicht alle über den Aufzug zu erreichenden Wohnungen barrierefrei zugänglich sind. Auch wenn der Aufwertungsstandard der Wohnungen nach Einbau nicht wenigstens dem Standard der mittleren Intensität entspricht, werden keine Fördermittel gewährt. Des Weiteren werden Maßnahmen, mit denen vor Abschluss des Fördervertrages begonnen wurde oder denen planungs- oder baurrechliche Belange entgegenstehen ebenfalls nicht unterstützt.
Diese Maßnahmen und Gebiete finden Förderung:
Maßnahmen
Gebiete
bauliche Maßnahmen: barrierfreier Zugang
Innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsgebiete
Nachrüsten von Aufzügen
Innerstädt. Gebiete: "Vorranggebiete Wohnen"
Maßnahmen an Aufzügen
Konsolidierungsgeb. des Stadtumbaus
Barriere freie Zugänge: Instandhaltungsmaßnahmen
Weitere Förderbedingungen
Innerhalb der Bestandsmieter müssen folgende Zielgruppen dominieren:
Haushalte mit minderjährigem/n Kind/ern
Paare die weniger als 5 Jahre verheiratet und unter 40 Jahre alt sind
Haushalte mit Mitgliedern im Alter von mindestens 55 Jahren
Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass
die Förderung an eine zehnjährige Zweckbindung (Mietpreis- u. Belegungsbedingungen) gebunden ist,
weitere Mietpreis und Umlagenbeschränkungen gelten,
die Aufzüge nach dem behindertengerechten 2-Sinne-Prinzip auszustatten sind,
die Bauleistungen auf der Grundlage des VOB auszuschreiben und zu vergeben sind,
eine Gesamtvergabe der Bauleistungen nicht zulässig ist,
zwischen den Maßnahmen und den veranschlagten Auslagen eine Plausibiliät bestehen muss (ein Nachweis ist zu erbringen).
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Die Anträge auf Förderung werden mittels des vorgeschriebenen Antragsformulars sowie einer Stellungnahme der Kommune bei der ILB eingereicht. In einigen Fällen wird eine Umbedenklichkeitsbescheinigung der Denkmalschutzbehörde benötigt.
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Fragen und Antworten
Alle wichtigen Fragen und Antworten, rund um die Wohnungsbauförderung: