Energieeffizient Sanieren

|
|

Dieses Programm ist eine Weiterführung des einstigen CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Hier finden Sie alle wichtigen Details... | Das ProgrammFür die Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Energieeffizienzhaus oder für Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen kann dieses Förderdarlehen beantragt werden. Der Zinssatz des Darlehens ist innerhalb der ersten zehn Jahre Darlehenslaufzeit vergünstigt.
Bei diesem Programm wird ein Tilgungszuschuss gewährt und somit ein Teil der Darlehenschuld erlassen. Im Gegenzug sind die Darlehensnehmer verpflichtet, die Maßnahmen durch einen Sachverständigengutachten zu verifizieren.
Eine Sonderförderung in Form von Zuschüssen kann für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen und Heizungsoptimierungen beantragt werden. Die AntragsstellungPrivatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände können das Förderprogramm Energieeffizient Sanieren beantragen. Auch Träger von Investitionsmaßnahmen können Förderung erhalten. Die FörderungDas Förderprogramm fördert Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Alten-, Wohn- und Pflegeheimen. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
Wochenend- und Ferienhäuser werden nicht gefördert.
Die KfW fördert ab 01.März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochengerieeffiziente Sanierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Fenster oder Erneuerung einer Heizungsanlage)
Die Förderung bezieht sich auf alle Kosten, die bei der energetischen Sanierung anfallen, einschließlich der Planungs- und Baubegleitungskosten. Kosten erforderlicher Nebenarbeiten (bspw. Erneuerung von Fensterbänken) fallen ebenfalls unter die förderfähigen Maßnahmen.
Maßnahmenförderung wird nur gewährt, sofern ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Förderobjekt und FördermaßnahmenDas wird gefördert: - Einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 100
- Wärmedämmungen der Außenwände
- Wärmedämmungen des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung von erdberührenden Wänden
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizungsanlage


|