Welche Faktoren fließen in die Eigenleistung mit ein?In die Ermittlung Ihrer geplanten Eigenleistungen können einfließen: - der Wert der eingesparten Arbeitsleistung Dritter - Rabatte, zu den in den Objektkosten ggfs. eingerechneten Materialkäufen (wenn nicht bereits dort in Abzug gebracht).
Zum Seitenanfang Welchen Tilgungssatz soll ich wählen?Wenn Sie das Objekt selbst nutzen, sollten Sie Ihre Tilgung so hoch wie möglich ansetzen. Hierdurch erzielen Sie in der Regel nicht nur einen günstigeren Zinssatz, sondern sind auch früher schuldenfrei. Eine geringe Tilgung ist nur sinnvoll, wenn Sie das Geld anderweitig gewinnbringender anlegen können. Hierbei sollten Sie jedoch realistisch sein: nur wenige Anleger sind so erfolgreich, dass sie jedes Jahr eine Rendite nach Steuern erzielen, die deutlich über der Ihrer Immobilienfinanzierung liegt. Viele Experten teilen die Meinung, dass die Tilgung von Schulden für selbstgenutzte Immobilien das beste Investment ist. Für Kapitalanleger hingegen macht eine möglichst geringe Tilgung Sinn, da Zinsen als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.
Zum Seitenanfang Wo finde ich Wohnungsnummer und Miteigentumsanteile?Bei einer Finanzierung einer Eigentumswohnung sind diese Angaben sehr wichtig, um die Wohnung genau zu beschreiben. Diese Angaben finden Sie im Bestandsverzeichnis des Grundbuchauszuges sowie im Aufteilungsplan der Teilungserklärung. Die Teilungserklärung regelt die Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander.
Zum Seitenanfang Was genau sind die Erwerbsnebenkosten? Die Erwerbsnebenkosten setzen sich wie folgt zusammen:
3,5% (bzw. 4,5%) vom beurkundeten Kaufpreis sind Grunderwerbssteuer ca. 1% vom beurkundeten Kaufpreis sind Kosten für den Notar ca. 0,5% vom beurkundeten Kaufpreis sind Kosten für die Grundbucheintragung 3,5 % des Kaufpreises ( 3 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sind Maklercourtage
Zum Seitenanfang Ist ein hoher Tilgungssatz sinnvoller als ein niedriger?Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, sollten sie tatsächlich einen hohen Tilgungssatz wählen. Dieser verbessert die Konditionen, sprich Sie zahlen weniger Zinsen, und das Darlehen ist früher getilgt. Was Ihnen wiederum Zinsen erspart. Eine geringe Tilgung ist nur sinnvoll, wenn Sie die Zinsen als Werbungskosten steuerlich geltend machen können, beispielsweise, wenn das Objekt vermietet ist.
Zum Seitenanfang Warum ist die XY-Bank nicht in der aktuellen Bestenliste?Um sicherzustellen, daß nur gültige und aktuelle Konditionen in der Baugeld-Bestenliste erscheinen (und miteinander verglichen werden) haben wir uns dazu entschlossen, nur solche Angebote in der aktuellen Bestenliste zu listen, die nicht älter als zwei Bankarbeitstage sind.
Hierbei ist das Datum auf der Webseite des einzelnen Anbieters maßgebend. Steht auf der Website der XY-Bank z.B. "Konditionen Stand 27.12.2001 (freibleibend)" so wird die genannte Kondition am 27.12.2001 und am 28.12.2001 in der aktuellen Bestenliste berücksichtigt. Am 29.12.2001 ist der Anbieter nur noch über den Menüpunkt "Alle Anbieter" zu erreichen.
Dieses Vorgehen soll die Qualität unseres Vergleichs sichern, ohne daß wir ständig überprüfen müssen, ob der Anbieter sich wirklich noch an die veröffentlichten Konditionen gebunden hält oder ob er schlicht vergessen hat, eine Aktualisierung seiner Konditionen vorzunehmen.
Will ein Anbieter also sicher gehen, daß seine Konditionen täglich in der Bestenliste von Baugeld-Vergleich.de erscheinen, muß er einfach nur alle zwei Tage die Konditionen auf seiner Webseite aktualisieren (bzw. wenn diese sich nicht verändert haben, das Datum anpassen). Gute Beispiele für letzteres sind die AdvanceBank oder die NürnbergHyp.
Zum Seitenanfang Gebäudeversicherung? Kann beim Kauf die Versicherung gewechselt werden?Im Zuge des Kaufs einer Immobilien treten Sie automatisch in die bereits bestehende Gebäudeversicherung ein. (vgl. § 69 VVG) Diese Gebäudeversicherung kann von Ihnen aber innerhalb eines Monats nach der grundbuchlichen Eigentumsumschrift mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. (vgl. § 70 VVG) Anschließend können Sie eine neue Versicherung bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl abschließen. Auf Ihren Wunsch wird die Versicherungsabteilung des jeweiligen Anbieters Ihnen gern ein günstiges Angebot unterbreiten. Um die vom Verkäufer bereits gezahlte Versicherungsprämie auszunutzen, empfehlen wir Ihnen eine Kündigung zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode. Der Kauf bzw. Verkauf sollte der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. (vgl. § 71 VVG)
Zum Seitenanfang Darlehensrate? Wie errechnet sich die monatliche Rate?Die monatliche Rate können Sie nach folgender Formel errechnen: Jährliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 100 Monatliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 1200
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