Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Wohnungsbauförderung des Bundes, der Länder und der KfW-Bank. Bitte klicken Sie einfach auf die Frage, um die Antwort zu erhalten.
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Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Förderung?
Es besteht generell KEIN Rechtsanspruch auf eine Förderung, weder bei der KfW-, einer Bundes- oder auch einer Landesförderung.
Allerdings hat jeder das Recht, entsprechende Förderungen zu beantragen - tlw. sind auch Kombinationen verschiedener Förderprogramme möglich - dies ist den jeweiligen Programmen zu entnehmen.
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Warum unterscheiden sich die Förderprogramme der Bundesländer so extrem?
Die Länder können selbst festlegen, wie viel Fördermittel sie bereitstellen und für welche Fördermaßnahmen diese verwendet werden.
Die Fördermaßnahmen der Länder werden jährlich neu fixiert. Es besteht allein eine Abhängigkeit zum WoFG des Bundes, welches die Rahmenbedingungen für die Förderprogramme festlegt.
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Wie sehen die länderübergreifenden Förderungen aus?
Förderung erfolgt in der Regel für selbstgenutzte Eigenheime. Länderübergreifend können Bauherren aktuell von folgenden finanziellen Unterstützungen ausgehen:
KfW-Förderdarlehen
Wohnungsbauprämie sowie Arbeitnehmersparzulage (Finanzamt)
Lastenzuschuss (Wohnungsamt)
Förderanträge werden i.d.R. nur bewilligt, sofern sie VOR Baubeginn/Vertragsunterzeichnung gestellt wurden
Die zu erbringenden Eigenkapitalanteile variieren von Bundesland zu Bundesland
Wohnflächengrenzen sind zu beachten
Förderung erfolgt i.d.R. nur, sofern der Geförderte auch langfristig die monatl. Belastung tragen kann
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Wohn-Riester - was ist das?
Nach Wegfall der Eigenheimzulage sollen nun ein selbstgenutztes Haus, eine selbstgenutzte Eigentumswohnung und Altenheimnutzung über das so genannte "Wohn-Riestern" zukünftig wieder stärker gefördert werden. Zu diesem Zweck ist eine Eigenheimrente geplant, geltend rückwirkend vom 1. Januar 2008 an. Diese Rente kann beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden.
Es handelt sich bei dieser neuen staatlichen Unterstützung um einen klassischen Riester-Vertrag, der steuerfrei angespart wird und eine jährliche Grundzulage sowie mögliche Kinderzulagen garantiert. Neu an der Rente ist, dass das angesparte Geld zukünftig bereits vor Rentenbeginn komplett entnommen werden kann, um als Eigenkapital oder Sondertilgung in eine Immobilienfinanzierung einzufließen. Ein klarer Vorteil für zukünftige Bauherren, denn die Gesamtbelastung fällt dadurch wesentlich geringer aus.